Wenn die «Zeichen der Zeit» nicht nur Gutes verheissen: 60 Jahre Pastoralkonstitution «Gaudium et spes»

Am 7. Dezember 1965, also vor 60 Jahren, verabschiedete das 2. Vatikanische Konzil die Pastoralkonstitution «Kirche in der Welt von heute» («Gaudium et spes /GS»). Für die Katholische Soziallehre wurde damit ein markanter Stil- und Paradigmenwechsel vollzogen, der sich unter den Päpsten Johannes XXIII. und Paul VI. angebahnt hatte.

Zeichen der Zeit und Evangelium im Dialog

«Nach den Zeichen der Zeit zu forschen und sie im Lichte des Evangeliums zu deuten» (GS 4) bedeutet von nun an, die konkreten gesellschaftlichen Probleme sozialwissenschaftlich zu analysieren, um sie im Horizont biblischer Traditionen zu verstehen. Anstatt von starren Prinzipien einzelne Richtlinien abzuleiten, anerkannte das Konzil den Vorrang der Praxis und der konkreten Lebensweise für die Theoriebildung. Es geht nicht mehr darum, zu einer aus der Heiligen Schrift abgeleiteten Politik zurückzukehren. Katholische Soziallehre oder, besser noch, christliche Sozialethik, nehmen nunmehr ihren Ausgang von den Lebensproblemen der Menschen. Biblische und kirchliche Traditionen bilden den Horizont, um die aktuellen gesellschaftlichen Probleme im Lichte des Evangeliums zu deuten und das nötige Orientierungswissen für uns zu gewinnen.

Gleichheit und Würde aller Menschen

Das zeigt sich bereits an der Eröffnung der sogenannten «Pastoralkonstitution»: «Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute, besonders der Armen und Bedrängten aller Art, sind auch Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Jünger Christi.» (GS 1). Der Text gliedert sich in zwei Hauptteile. Der erste Teil (Artikel 11-45) entwickelt unter dem Titel «Die Kirche und die Berufung des Menschen» mit dem Verständnis des Menschen als Ebenbild Gottes eine Lehre vom Menschen. Auf der Basis von Freiheit und Vernunft und eben jener Gottebenbildlichkeit des Menschen begründet das Konzil die grundsätzliche Gleichheit aller Menschen, auch wenn jede Persönlichkeit natürlich ihre Eigenheiten ausgeprägt hat. Die Konstitution «Gaudium et spes» wendet sich damit gegen alle Formen von Diskriminierung wie Geschlecht, Rasse, Religion oder gesellschaftlicher Stellung usw. Wenn auch oft mit Zögern verbunden, wird seither auch die innerkirchliche Diskriminierung oft thematisiert.

Das Zweite Vatikanische Konzil (1962 – 1965) war ein Meilenstein für eine lebendige und praxisorientierte katholische Soziallehre. (Bild: Catholic Press Photo)

Eine neue Epoche der sozialen Gerechtigkeit

Die Forderung nach sozialer Gerechtigkeit, vor allem im weltweiten Horizont, wird in verschiedener Hinsicht problematisiert. In diesem Zusammenhang fällt auf, dass sich der Text nicht nur an die Mitglieder der katholischen Kirche wendet, sondern an alle Menschen (GS 2), also auch Menschen anderer Religionen oder Atheisten. Das Konzil spricht von einer «neuen Epoche» in der Menschheitsgeschichte, insofern gesellschaftliche und technische Veränderungen stattgefunden haben. Vielleicht wundert heute, dass bei aller Kritik im Blick auf die Ambivalenz der weltpolitischen und technischen Entwicklungen der Prozess im Allgemeinen durchaus optimistisch gesehen wird.

Gemeinwohl der ganzen Menschheitsfamilie

Nationale Alleingänge werden skeptisch beurteilt; im Blickpunkt muss das «Gemeinwohl der ganzen Menschheitsfamilie» (GS 26) stehen. Die «Wachstumskrise», aber auch die Gefahr von Kriegen werden darum als eine Menschheitsaufgabe angesehen. «Die Menschheit vollzieht einen Übergang von einem mehr statischen Verständnis der Ordnung der Gesamtwirklichkeit zu einem mehr dynamischen und evolutiven Verständnis.» (GS 5) Darum erhebt das Konzil auch nicht den Anspruch angesichts der Komplexität der Probleme, zeitlose Lösungen definieren zu können. Die Lehre ist permanent zu ergänzen und zu vervollständigen, da oft von Dingen die Rede ist, die einer ständigen Entwicklung unterworfen sind (GS 91).

Die kulturelle Entwicklung wird als ein weltpolitisches Phänomen analysiert und beurteilt. Kirchliche Bildungsarbeit hat sich mit dieser kulturellen Entwicklung konstruktiv auseinanderzusetzen.

Soziale Gerechtigkeit betrifft die Würde jedes Menschen – gerade der Armen und Benachteiligten,
die oft übersehen werden. (Bild: Tomas Castelazo)

Dialog mit gesellschaftlichen Veränderungen

Der 2. Teil der Pastoralkonstitution (Artikel 46 – 90) widmet sich gesellschaftlichen Einzelfragen, beginnend mit einem umfangreichen Teil über Ehe und Familie (GS 47 – 52). Die traditionelle Lehre bis zum Konzil sah den Zweck der Ehe in der Zeugung von Nachwuchs. Nun wird der personalen Liebe zwischen Mann und Frau eine wichtigere Bedeutung beigemessen im Vergleich zu früheren Verlautbarungen. Gleichwohl hat seither die Diskussion und Wertschätzung verschiedener Lebensformen gesamtgesellschaftlich eine enorme Dynamik entwickelt, die auch die Kirchen erreicht hat.

Wirtschaft im Dienst der Menschen

Im Wirtschaftsleben wird der Mensch als «Urheber, Mittelpunkt und Ziel aller Wirtschaft» (GS 63) angesehen. Angesichts der heutigen aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen, in denen viele Arbeitsverhältnisse prekärer werden, lohnt sich ein Blick in «Gaudium et spes», wenn das Konzil zum Beispiel für Arbeitszeitverkürzungen plädiert, um eine reichhaltige kulturelle Entwicklung allen Menschen zu ermöglichen. Vermehrte Produktion, Gewinnmaximierung, die Ausübung von Macht sind kein Selbstzweck, sondern haben im Dienst der Menschen zu stehen. Die Polarisierung zwischen Armen und Reichen, die Akkumulation wirtschaftlicher Macht in den Händen immer weniger Menschen weltweit, werden als Problem gesehen, wenn auch anzunehmen ist, dass man sich damals die heute feststellbare extreme Entwicklung wohl noch nicht vorstellen konnte.

Die Wirtschaft soll im Dienste der Menschen stehen und nicht Produktionssteigerung und Gewinnmaximierung
als Selbstzweck anstreben. (Bild: Daniel Novotny)

Nachhaltigkeit als neues Prinzip der Soziallehre

Auch wenn das Problem der Umweltverschmutzung den Konzilsvätern bewusst war, liessen sich die markanten Probleme der weltweiten Klimazerstörung noch nicht in ihrem Ausmass erahnen. Hier hat der kürzlich verstorbene Papst Franziskus einen wesentlichen neuen Akzent in der katholischen Sozialverkündigung gesetzt. Neben den bekannten Prinzipien der katholischen Soziallehre, Personalität, Solidarität, Subsidiarität, hat vor allem Franziskus das Prinzip der Nachhaltigkeit als «ökologisch tragfähige, sozial gerechte und wirtschaftlich effiziente Entwicklung» (Markus Vogt, in: M. Heimbach-Steins, Christliche Sozialethik, 2022, S. 219) in die kirchliche Sozialverkündigung aufgenommen.

Die Zerstörung der Natur trifft am meisten die Schwächsten – ökologische Verantwortung ist untrennbar
mit sozialer Gerechtigkeit verbunden. (Bild: Caren Salamanca

Ein offener Weg zu sozialer Gerechtigkeit

Mit der Pastoralkonstitution «Gaudium et spes» («Kirche in der Welt von heute») hat das 2. Vatikanische Konzil 1965 eine wichtige Weichenstellung in der katholischen Soziallehre vorgenommen, weg von einem starren Lehrgebäude hin zu einer induktiv angelegten Analyse der gesellschaftlichen und kirchlichen Probleme nach aktuellen sozialwissenschaftlichen und theologischen Standards, um sie im Lichte des Evangeliums zu bewerten und Weisungen zu entwickeln, auch mit dem Mut zur Lücke und Verbesserungsmöglichkeit. Es bleibt ein wichtiges Anliegen, mit den so gewonnenen Weisungen und politischen Optionen (für die Armen) im Gespräch mit allen Menschen guten Willens zu bleiben im Kampf für ein menschenwürdiges Leben, das allen Menschen ermöglicht wird.

Hoffnung auf eine neue Ära der Soziallehre

Die Wahl von Robert Francis Prevost zum Papst mit dem Namen Leo XIV. stimmt hoffnungsvoll, dass er an die Soziallehre Leos XIII., die mit «Rerum novarum» 1891 begonnen wurde, anknüpfen und die politischen und ökonomischen Akzente der Reich-Gottes-Botschaft Jesu, auch öffentlich, weiter vertiefen und verfolgen wird.


Bernd Ruhe, Projektleiter KAB SG